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Versteigerungsbedingungen

  1. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert bzw. verkauft, in welchem sie sich befinden. Die Gewährleistung für eine bestimmte Güte und Beschaffenheit, für die Vollständigkeit derselben, oder für gesetzliche, sichtbare oder unsichtbare Fehler, Schäden und Mängel, Bruch oder Riß an denselben sowie für besondere Eigenschaften wird ausgeschlossen. Für die angegebenen technischen Daten wird eine Gewährleistung ausgeschlossen. 
  1. Der Zuschlag für den Meistbietenden wird erst erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes ein Übergebot nicht abgegeben worden ist. 
  1. Die Erteilung des Zuschlages kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden. 
  1. Mit dem erteilten Zuschlag geht die Gefahr der versteigerten bzw. verkauften Gegenstände auf den Käufer über.

          Ersteigerungsberechtigt sind nur Unternehmer mit eigener Steuernummer. 

  1. Die Kaufgelder und die Versteigerungsgebühr in Höhe von 15 Cent für jeden angefangenen Euro sind unverzüglich nach erfolgtem Zuschlag an mich zu zahlen; die Übergabe einer zugeschlagenen Sache geschieht nur gegen bare Zahlung. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst Bezahlung, wenn die Gutschrift auf meinem Konto erfolgt ist. Das Eigentum geht erst mit voller Zahlung auf den Ansteigerer über. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird erhoben und auf den Quittungen ausgewiesen. Alle während oder nach der Versteigerung erstellten Rechnungen bedürfen einer Überprüfung. Irrtum vorbehalten. 
  1. Hat der Meistbietende nicht unverzüglich nach erteiltem Zuschlag gegen Zahlung des Kaufgeldes die Übergabe verlangt, so geht er seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und wird zum weiteren Mitbieten nicht zugelassen; er haftet für den Ausfall; auf den Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 
  1. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch. 
  1. Die Höhe der Beträge, mit welchen aufgeboten werden muss, wird nach meinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder besonders für die einzelnen Stücke bestimmt. 
  1. Entstehen Streitigkeiten über das Meist- und Letztgebot, so werden die Gegenstände erneut ausgeboten.
  2. Die Kaufgelder, Rückstände und Nebenleistungen bin ich berechtigt, im eigenen Namen einzuziehen und einzuklagen. 
  1. Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Ansteigerer bzw. Käufer gilt das Amtsgericht Wuppertal. 
  1. Für Sach- und Personenschäden, die vor, während und nach der Versteigerung sowie während der Besichtigungs- und Abholzeiten entstehen, wird eine Haftung nicht übernommen. Jeder Besucher haftet für Schäden, die durch sein Verschulden bei der Besichtigung, Versteigerung und Abholung entstehen. 
  1. Die ersteigerte Ware muss innerhalb der vom Versteigerer angegebenen Termine vollständig abgeholt werden. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Abholfrist trägt der Käufer die Folgekosten. 
  1. Für das Ausfüllen von Ausfuhrerklärungen berechnen wir 70,-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer. 
  1. Privatpersonen, die an der Versteigerung teilnehmen, unterwerfen sich automatisch den Ver­steigerungsbedingungen. 
  1. Datenschutzhinweise: a.) Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung: Die Verarbeitung der von den Bietern angegebenen personenbezogenen Daten, ggfs. in Verbindung mit den Daten des Versteigerungsobjektes, ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses (Versteigerung bzw. Verkauf) und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind, z.B. zur Einhaltung von Vorhaltefristen gegenüber dem Finanzamt, erforderlich. Sie beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b und c (DS-GVO). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

 

  1. Datenschutzrechte des Bieters und Kontaktdaten: Bieter können jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten erhalten (Artikel 15 DS-GVO), deren Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO), Löschung (Artikel 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO) verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS GVO) geltend machen. Ebenfalls kann der Bieter eine etwaige Einwilligungserklärung jederzeit ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen (Artikel 21 DS-GVO). Datenverarbeitung, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind hiervon nicht betroffen. Zu den vorgenannten Zwecken kann der Bieter sich an die nachfolgende Kontaktadressen wenden: Datenschutzbeauftragte und für die Datenverarbeitung verantwortlich: Heike Koepchen, Platzhoffstr. 19, 42115 Wuppertal.

 

Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

 

Diese Bedingungen gelten auch für einen freihändigen Verkauf.

 

KOEPCHEN AUKTIONSHAUS

Inh. Heike Koepchen
Platzhoffstraße 19
42115 Wuppertal
DEUTSCHLAND

Telefon +49 202 313260
Telefax +49 202 318653

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http://www.koepchen.com

 

Stand 25.5.2018